Einhaltung der Hilfsfristen nach § 7 Abs. 4 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) (III)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, SPD
Rüdiger ErbenBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Sport
Veröffentlicht am 23.01.2019
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