Gefährliche bzw. verrufene Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG in Sachsen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Valentin LippmannBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 21.11.2017
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