Verhältnismäßigkeit der Anwendung von § 3 Absatz 2 Nr.7 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz, Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/10952
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Carsten HütterBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 07.12.2017
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