Effekte der Ankündigung der Einführung der Kappungsgrenzen-Verordnung (Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um max.15 Prozent erhöht werden) auf das Gebiet von Leipzig und Zeitpunkt der Umsetzung
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Wolfram GüntherBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 05.03.2018
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