Urteile des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 23. Januar 2018: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen DDR als Arbeitsentgelt berücksichtigen!
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Rico GebhardtBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 10.09.2018
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