Pflicht der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Vereinbarung oder Durchführung von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
André WendtBeantwortet von:Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 26.11.2018
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