Urteil des LSG Erfurt: Konsequenzen der Staatsregierung bei der Berücksichtigung von Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der ehemaligen DDR als Arbeitsentgelt nach dem AAÜG
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Rico Gebhardt, Klaus BartlBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 25.06.2019
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