Verfahren und Entscheidungen der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zur Zulassung von Rundfunkprogrammen und zur Zuordnung von Übertragungskapazitäten
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Antje FeiksBeantwortet von:Sächsische Staatskanzlei
Veröffentlicht am 20.08.2019
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