Staatsanwaltschaften in Sachsen: keine Befugnis zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls („keine ausstellende Justizbehörde“)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Klaus BartlBeantwortet von:Staatsministerium der Justiz
Veröffentlicht am 06.09.2019
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