Länderübergreifende polizeiliche Gewährleistung einer gerichtlichen Vorführungsanordnung nach § 230 Abs. 2 StPO als milderes Mittel zum Sitzungshaftbefehl nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Klaus BartlBeantwortet von:Staatsministerium der Justiz
Veröffentlicht am 24.06.2015
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