Duldung gewaltverherrlichender Bekleidung bei Zuführungen von Gefangenen zu gerichtlichen Verhandlungen bzw. in sächsischen Justizvollzugsanstalten generell
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Klaus BartlBeantwortet von:Staatsministerium der Justiz
Veröffentlicht am 17.07.2015
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