Zukünftige Unterbringung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF), die Errichtung von neuen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und die Einbeziehung der Bevölkerung in Sachsen und dem Landkreis Meißen.
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
Mario BegerBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 04.08.2015
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