Verweildauer von Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nach § 47 Absatz 1 und 1a Asylgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nr. 1 und § 6 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Petra ZaisBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 25.01.2016
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