Mindestmengen nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V in sächsischen Krankenhäusern
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, AfD
André WendtBeantwortet von:Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Veröffentlicht am 01.07.2016
PDF herunterladen
2 Seiten
— Gespiegelte Version (?)
— als Text
Daten extrahieren
Diese Anfrage enthält eine oder mehrere Tabellen. Um diese einfach exportieren zu können, ist u.a. Tabula hilfreich.