Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) - Aufgaben gemäß Sächsisches Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Enrico StangeBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 04.11.2016
PDF herunterladen
7 Seiten
— Gespiegelte Version (?)
— als Text