Straffälligkeit von Mitgliedern von in Sachsen verbotenen Organisationen und kriminellen Vereinigungen aus dem rechtsextremen bzw. dem Hooliganmilieu
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Bündnis 90/Die Grünen
Valentin LippmannBeantwortet von:Staatsministerium der Justiz
Veröffentlicht am 07.11.2016
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