Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG in Leipzig
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Juliane NagelBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 13.04.2017
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