Grenzübertrittsbescheinigungen und andere Dokumente, die entgegen § 60a Abs 4 Aufenthaltsgesetz nicht die Aussetzung der Abschiebung bescheinigen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Juliane NagelBeantwortet von:Staatsministerium des Innern
Veröffentlicht am 02.05.2017
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