Unterlassene Untersuchungen von Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln entgegen § 56 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung - GeflPestSchV)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Oliver KumbartzkyBeantwortet von:Minister/in für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Veröffentlicht am 10.03.2017
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