-
ST 6/2528 Beschwerdemanagement und Beratungsstellen der JobCenter in Sachsen-Anhalt
und deren Bearbeitung von den Beiräten der Jobcenter gemäß § 18d SGB II aufgegriffen bzw. ausgewertet? Das Aufgreifen und Auswerten von Beschwerdeverfahren gehört nach § 18d SGB II nicht zu den Aufgaben der örtlichen Beiräte. 4. Werden die…
-
ST 7/785 Schulbegleitung in Sachsen-Anhalt
Leistungserbringung gemäß §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII erfolgt über verschiedene Anbieter. In Einzelfällen werden auch Leistungen über Einzelpersonen erbracht . Leistungserbringer mit Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII: AWZ Halberstadt GmbH COR - Bildung…
-
ST 7/1577 Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (umA)
oder Jugendlichen (umA) wiedergeben. Hieraus lassen sich keine Über- bzw. Unterschreitungen der nach § 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII vorgeschriebenen Fallobergrenze von maximal 50 umA je Amtsvormund ableiten. Alle Landkreise und kreisfreien Städte…
-
ST 6/2282 Integrationshelfer und Integrationshelferinnen in Sachsen-Anhalt
einer Integrationshelferin/ eines Integrationshelfers erfolgt als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (= Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) in sachlicher Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, wenn…
-
ST 6/3730 Täter-Opfer-Ausgleich bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Sachsen-Anhalt
geregelt . Das SGB VIII enthält keine vergleichbare Regelung als Instrument der Kinderund Jugendhilfe. Der TOA bei Jugendlichen und Heranwachsenden gehört in der Regel nicht zum Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff SGB VIII. Insofern…
-
ST 7/1987 Berücksichtigung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) durch das Land Sachsen-Anhalt als Sonderversorgungsträger
Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Zudem ist nach dieser Entscheidung das Ermessen des Versorgungsträgers zur Korrektur eines Feststellungsbescheids im Rahmen von § 44 SGB X auch für den Zeitraum vor dem Antrag nach § 44 SGB X regelmäßig auf Null reduziert…
-
ST 6/2209 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt
Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt ist gemäß § 75 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt zuständig. Die Landesregierung verfügt hinsichtlich der mit der Kleinen…
-
ST 6/703 Bereitschaftsdienstpraxen
Kassenärztlichen Vereinigung sichergestellt werden muss. Auf diesen stellt auch die Regelung des 2 § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie die Gemeinsame Notfalldienstordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt…
-
ST 6/1041 Förderung von so genannten nicht verkürzbaren Umschulungen in Sachsen-Anhalt nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
2012 in Kraft tretenden „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ heißt es in § 180 Abs. 4 S. 2 SGB III: „Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit aufgrund bundes- oder landesspezifischer Regelungen…
-
ST 7/2872 Träger der öffentlichen Jugendhilfe
dem Landkreis Saalekreis übertragen kann, da die Stadt sich die Finanzierung nicht mehr leisten könne und der Landkreis laut SGB VIII als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Jugendsozialarbeit zuständig sei. Der Landkreis lehnt diese Forderung…
347 kleine Anfragen