-
BE 17/12005 Altenpflege in Berlin (I): - Berufsfachschulen für Altenpflege
den unter Punkt 2. genannten Anforde- rungen entspricht. Der Schulträger wird mit der Geneh- migung verpflichtet, das Sonderungsverbot dauerhaft ein- zuhalten. Die aktuellen Schülerzahlen der privaten Altenpflege- schulen sind der Anlage zu entnehmen…
-
HH 21/1814 Entwicklung der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg
4 GG ausdrücklich, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (Sonderungsverbot), und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Anerkennung beziehungsweise Genehmigung. Vor diesem Hintergrund…
-
HH 21/10386 „Bezahlausbildung“ in Hamburg
deren Bildungsgängen darf Schulgeld erhoben werden. Dieses ist im Falle von Ersatzschulen in Übereinstimmung mit dem Sonderungsverbot nach Artikel 7, Absatz 4, Satz 3 des Grundgesetzes (GG) auf einen Monatsbetrag von höchstens 200 Euro beschränkt (siehe…
153 kleine Anfragen