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HH 21/5733 Ausgangsbilanz Unterbringung und Wohnen zum Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Teil A)
übermitteln entsprechende Kontaktdaten. Dies erfolgt durch das für den Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum zuständige Personal, siehe Tabelle. Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Bezirk Person…
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HH 21/17316 Zur Wohnungspolitik in Hamburg (II)
Wohnungsangebot am angespannten Hamburger Wohnungsmarkt. Der Senat richtet daher ein besonderes Augenmerk auf die Zweckentfremdung von Wohnraum. Die bestehenden Regelungen werden kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Mit der Novellierung des…
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HH 21/18885 Zur aktuellen Situation der Zweckentfremdung durch leer stehende Wohnungen und Wohngebäude in Hamburg
wohnraumschutzrechtlichen Belangen losgelöste Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt insoweit nicht. 15. Wie ist der mit Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand befasste Körper der jeweils zuständigen Stelle seit dem 1. Januar 2017 jeweils insgesamt personell…
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HH 21/17425 Zweckentfremdung durch leer stehende Wohnungen und Wohngebäude
ausgeschöpft werden muss; Zweckentfremdung ist somit – wie bereits mehrfach betont – entschieden entgegenzuwirken. Die Zweckentfremdung von Wohnraum kann deshalb aufgrund besonderer Gefährdungslagen grundsätzlich untersagt werden (vergleiche § 9 Hmb- WoSchG…
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HH 21/9491 Zu Lage und Perspektiven der Hamburger Wohnungspolitik
welchem Stundenansatz ist wo innerhalb der Behörden mit a) Wohnungsleerständen, b) Ferienwohnungen, c) Zweckentfremdung von Wohnraum und d) überhaupt mit dem Wohnraumschutzgesetz befasst? Behörde Vollzeitäquivalent Behörde für Stadtentwicklung…
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