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HH 21/10240 Anwendung des § 68 Haftung für Lebensunterhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Hamburg (II)
30.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Anwendung des § 68 Haftung für Lebensunterhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Hamburg (II) Immer wieder berichten Medien über erstaunte…
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HH 21/833 Anwendung des § 68 Haftung für Lebensunterhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Hamburg
18.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Anwendung des § 68 Haftung für Lebensunterhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Hamburg In § 68 Absatz 1 AufenthG heißt es: „Wer…
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