Verzicht auf die Rückzahlung von rückzahlbaren Überbrückungshilfen nach § 24 Abs. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Frank KuschelBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 14.09.2015
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