Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung gemäß § 24 Abs. 2 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) für die Stadt Nordhausen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, fraktionslos
Siegfried GenteleBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 30.12.2015
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