Erstattung von Säumniszuschlägen bei Aufhebung von Abgabebescheiden und vorheriger Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Frank KuschelBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 22.03.2016
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