Orte, an denen polizeiliche Identitätsfeststellungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Polizeiaufgabengesetz und Folgemaßnahmen durchgeführt werden
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Steffen DittesBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 21.02.2017
PDF herunterladen
3 Seiten
— als Text