Orte, an denen polizeiliche Identitätsfeststellungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Polizeiaufgabengesetz und Folgemaßnahmen durchgeführt werden
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Steffen Dittes, Die Linke
Beantwortet von: Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 21.02.2017
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