Ruhen des Beamtenverhältnisses bei Übernahme eines hauptamtlichen kommunalen Wahlamtes in Thüringen - Ergänzung
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jörg GeibertBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 20.04.2018
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