Zentrale Auskunftserteilung durch den Thüringer Landeswahlleiter oder das Landesamt für Statistik über Termine vorzeitig erforderlicher Kommunalwahlen
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jörg KellnerBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 07.05.2015
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