Orte, an denen polizeiliche Identitätsfeststellungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Polizeiaufgabengesetz und Folgemaßnahmen durchgeführt werden ("Gefahrengebiete", "gefährliche Orte")
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Steffen DittesBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 27.02.2019
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