Welche Rolle spielt das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V bei der Bedarfsplanung und Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung in Berlin?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Dr. Wolfgang Albers, Die Linke
Beantwortet von: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Veröffentlicht am 28.06.2013
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