Erweiterung des Vereinigungsbegriffs in den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuchs aufgrund des Rahmenbeschlusses der Europäischen Union zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Die Linke
Ulla Jelpke, Jan KorteBeantwortet von:Bundesministerium der Justiz
Veröffentlicht am 28.11.2013
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