Was gilt in Hamburg bei der inklusiven Bildung für Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf: Elternwahlrecht oder Zuweisung an Schwerpunktschulen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Birgit StöverBeantwortet von:Senat
Veröffentlicht am 07.05.2019
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