Täterschutz vor Opferschutz? Ist der Hamburger Justiz das Persönlichkeitsrecht einer mutmaßlichen Straftäterin wichtiger als das Kindeswohl?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Joachim Lenders, CDU
Beantwortet von: Senat
Veröffentlicht am 31.05.2016
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