Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof und der Hessische Verwaltungsgerichtshof halten den Glücksspielstaatsvertrag für teilweise unvereinbar mit höherrangigem Recht – Hessen gibt Höchstgrenzen für Konzessionen auf – welche Konsequenzen gedenkt die Landesregierung zu ziehen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Dirk Wedel, Angela FreimuthBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 25.11.2015
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