Strafverfolgung in NRW unmöglich, wenn mutmaßliche Täter der Polizei nicht freiwillig ihren Namen und ihre Anschrift nennen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Karlheinz Busen, Henning Höne, Christof RascheBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 07.07.2016
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