Aufgabe der Flüchtlingsunterkunft im Essener Opti-Park seitens des Landes – Wie rechtfertigt die Landesregierung die kurzfristig getroffene Entscheidung vor dem Hintergrund zu erwartender enormer Kosten für den Steuerzahler zwecks Erfüllung des noch bis 2024 bestehenden Mietvertrages?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Ralf WitzelBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 08.08.2016
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