Wie sind Geschwisterkindermäßigungen bei Kindern, die nicht am Wohnsitz betreut werden, auszulegen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Marcel Hafke, Dr. Björn KerbeinBeantwortet von:Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Veröffentlicht am 24.10.2016
PDF herunterladen
3 Seiten
— als Text
— Quelle