Hat die Landesregierung vor, die Auflage zur Aufnahme in einer Fachschule des Sozialwesens für Personen mit Hochschulzugangsberechtigung oder einer nicht einschlägigen Berufsausbildung, die zwar in einem zusammenhängenden Zeitraum 900 Stunden oder mehr, aber nicht innerhalb eines Jahres, geleistet haben, abzuändern?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Marcel Hafke, Dr. Joachim Stamp, Ingola SchmitzBeantwortet von:Ministerium für Schule und Weiterbildung
Veröffentlicht am 28.10.2016
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