Welche Vorschriften für den Gebrauch von polizeilichen Reizstoffen (Pfefferspray) gelten in NRW?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, Piraten
Daniel Düngel, Birgit Rydlewski, Torsten SommerBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 28.12.2016
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