Hat das weitreichende Verbot der Videobeobachtung von Häftlingen durch die rot-grüne Landesregierung die Verdoppelung der Suizidrate im nordrhein-westfälischen Strafvollzug begünstigt?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, CDU
Jens KamiethBeantwortet von:Justizministerium
Veröffentlicht am 03.01.2017
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