Wie wird der durch das Strafvollzugsgesetz hervorgerufene personelle Mehrbedarf nach der Wiederinbetriebnahme von Zweiganstalten abgebildet?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Dirk WedelBeantwortet von:Justizministerium
Veröffentlicht am 18.04.2017
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