Wie wird der durch das Strafvollzugsgesetz hervorgerufene personelle Mehrbedarf nach der Wiederinbetriebnahme von Zweiganstalten abgebildet?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Dirk Wedel, FDP
Beantwortet von: Justizministerium
Veröffentlicht am 18.04.2017
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