Werden bei der Festlegung von "Schulen gemeinsamen Lernens" und bei "Schwerpunktschulen" im Zuge der Umsetzung der Inklusion individuelle Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler umfangreich berücksichtigt?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Yvonne GebauerBeantwortet von:Ministerium für Schule und Weiterbildung
Veröffentlicht am 12.05.2014
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