Welche besonderen Begehungsweisen von handwerks- und gewerberechtlichen Verstößen sind der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bekannt?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Ralph Bombis, Dietmar BrockesBeantwortet von:Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Veröffentlicht am 12.05.2014
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