Nebentätigkeiten von prominenten Regierungsangestellten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Wie sichert die Landesregierung in der Praxis ihres eigenen Handelns die verfassungsrechtlich zwingende Staatsferne beim WDR?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Ralf WitzelBeantwortet von:Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Veröffentlicht am 20.05.2014
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