Wie beurteilt die Landesregierung die Belastung für die Reiseveranstalter in Nordrhein-Westfalen durch die nachträgliche Gewerbesteuerhinzurechnung der Kosten für den Hoteleinkauf?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Ralph Bombis, Ralf WitzelBeantwortet von:Finanzministerium
Veröffentlicht am 26.05.2014
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