Hoffnungsprinzip oder Vorsichtsprinzip – gestattet die Kommunalaufsicht den Stärkungspaktkommunen, noch nicht feststehende Entlastungen bei der Eingliederungshilfe für die Haushaltssanierungspläne einzukalkulieren?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Kai AbruszatBeantwortet von:Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 26.05.2014
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