Schützenumzüge sowie Sport- und Kulturveranstaltungen im Kreis Minden-Lübbecke – steht ein etwaiger Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales der Begleitung solcher Veranstaltungen durch Dienstkräfte der Polizeibehörden, zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherung, entgegen?
Kleine Anfrage
Eingereicht von: Kai Abruszat, FDP
Beantwortet von: Ministerium für Inneres und Kommunales
Veröffentlicht am 22.07.2014
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