Macht die Landesregierung ihr Grundrechtsverständnis von prozesstaktischen und fiskalischen Gründen abhängig? - Wie weit geht die Landesregierung um vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zu verlieren?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Dirk WedelBeantwortet von:Finanzministerium
Veröffentlicht am 05.08.2014
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