Personalwirtschaftlicher Umgang mit Handy, Smartphone, Laptop, Token & Co. – In welchem Umfang vergütet der nordrhein-westfälische Finanzminister permanente Erreichbarkeiten von Landesbediensteten auch über die übliche Arbeitszeit hinaus?
Kleine Anfrage
Eingereicht von:, FDP
Ralf WitzelBeantwortet von:Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Veröffentlicht am 08.09.2014
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